junge lachende Frau

Schnelle Hilfe bei Zahnschmerzen

Zahnärztlicher Notdienst in Rheinland-Pfalz

Starke Zahnschmerzen, eine Entzündung oder ein Unfall am Wochenende oder an Feiertagen? Auch außerhalb der regulären Praxiszeiten müssen Sie in solchen Situationen nicht auf zahnärztliche Versorgung verzichten.

In Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz und den regionalen Zahnärztekammern wird ein organisierter Notdienst bereitgestellt. Dieser gewährleistet die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akuten und nicht aufschiebbaren Beschwerden.

Bereitschaftszeiten in Rheinhessen

Der zahnärztliche Notdienst steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Am Wochenende

Von Samstag, 08:00 Uhr bis Montag, 08:00 Uhr

An Feier- und Brückentagen

Von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des folgenden Tages

In diesen Zeiträumen werden unvorhergesehene Notfälle zuverlässig versorgt.

Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist in ganz Rheinhessen über folgende zentrale Rufnummer erreichbar: 06131 6246-999

Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft über die aktuell diensthabende Praxis. Bitte denken Sie daran, bei einem Besuch im Notdienst Ihre elektronische Gesundheitskarte mitzubringen.

Für welche Fälle ist der Notdienst vorgesehen?

Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst richtet sich an Patientinnen und Patienten mit nicht aufschiebbaren akuten Schmerzen oder Notfallbehandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten.

Typische Behandlungsanlässe sind unter anderem:

Verletzungen durch Unfälle

  • Abgebrochene oder ausgeschlagene Zähne
  • Kieferverletzungen
  • Zahnfrakturen

Blutungen nach Eingriffen

  • Nach Zahnextraktionen
  • Nach operativen Maßnahmen
  • Nach Weisheitszahnentfernungen

Akute Entzündungen

  • Abszesse im Kieferbereich
  • Schmerzhafte Infektionen
  • Starke entzündungsbedingte Zahnschmerzen

Sie haben noch Fragen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie ehrlich & kompetent rund um Ihre Zahngesundheit.

Telefonisch Termin buchenOnline Termin buchen

FAQ

Häufig gestellt Fragen rund um zahnärztlicher Notdienst

Muss ich meine Gesundheitskarte mitbringen?

Ja. Bitte bringen Sie zum Notdienstbesuch unbedingt Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Ohne gültigen Versicherungsnachweis kann die Behandlung privat abgerechnet werden.

Ist die Behandlung im zahnärztlichen Notdienst kostenlos?

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Die reine Schmerz- und Notfallbehandlung ist in der Regel kostenfrei, sofern die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wird.

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn beispielsweise:

  • Zahnersatz repariert werden muss
  • spezielle Materialien verwendet werden
  • provisorische Versorgungen notwendig sind

In solchen Fällen ist ein Eigenanteil möglich.

Was passiert, wenn ich den Notdienst außerhalb der angegebenen Zeiten benötige?

Sollten akute Beschwerden außerhalb der angegebenen Zeiten auftreten, empfehlen wir Ihnen:

  • Zunächst Ihren Hauszahnarzt zu kontaktieren
  • Alternativ eine Zahnarztpraxis in Ihrer Umgebung aufzusuchen
  • Gegebenenfalls die telefonische Ansage der Praxis zu nutzen

Dort erhalten Sie weitere Hinweise zur Erreichbarkeit.

Gilt der Notdienst auch für Kinder?

Ja. Auch Kinder und Jugendliche werden im Rahmen des zahnärztlichen Notdienstes bei akuten Beschwerden oder Notfällen behandelt.

Wie finde ich den aktuell diensthabenden Zahnarzt?

Informationen zum zuständigen Notdienst erhalten Sie über regionale Notdienstnummern oder entsprechende Online-Angebote der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Brauche ich einen Termin für den Notdienst?

Ja, vor einem Besuch im zahnärztlichen Notdienst sollten Sie grundsätzlich zuerst telefonisch Kontakt mit dem diensthabenden Zahnarzt aufnehmen. Bei medizinischer Notwendigkeit erhalten Sie anschließend einen Termin oder eine konkrete Uhrzeit, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.